Jugendsatzung

Jugendordnung des Rostocker Ruderclubs

1. Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Vereinsjugend des RRC sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen bis zu einem Alter von 27 Jahren und berufene und gewählte Mitglieder der Vereinsjugend.

2. Aufgaben

Die Vereinsjugend des RRC führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des RRC und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel selbständig. Aufgaben der Vereinsjugend des RRC sind unter Beachtung der Grundsätze der freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:

–          Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

–          Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude

–          Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Geselligkeit

–          Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen

–          Pflege der internationalen Verständigung

–          Pflege der Werte des Bootshauses und des Bootsmaterials

–          Wahrung der natürlichen Umwelt

–          Wahrung und Pflege sauberen, fairen und dopingfreien Sports

3. Organe

Das Organ der Vereinsjugend ist die Jugendversammlung. Die Vereinsjugend wird durch ihre/ihren gewählte/n Vorsitzende / Vorsitzenden bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter vertreten. Weiterhin sind Jugendsprecher wählbar.

4. Aufgaben der Jugendversammlung

Die Jugendversammlung hat folgende Aufgaben:

Entgegennahme des Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden / des Vorsitzenden Festlegung der Aktivitäten der Vereinsjugend Entlastung und Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters und der Jugendsprecher Beschlußfassung über vorliegende Anträge Entsendung von Delegierten zu Veranstaltungen, zu denen ein Delegierungsrecht besteht. Die Jugendversammlung findet nach Bedarf statt. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Der/die Vorsitzende bzw. Stellvertreter/Stellvertreterin und die Jugendsprecher vertreten die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Sie werden auf der Jugendversammlung gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vertreters der Vereinsjugend ist eine Kooptierung bis zur nächsten Wahl möglich. Die Vertreter der Vereinsjugend erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung des RRC bzw. der Beschlüsse der Jugendversammlung. Die Jugendversammlung findet nach Bedarf statt.